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Der Ablauf und einer
Energieberatung:
Möchte Sie Fördergelder
der BAFA beanspruchen,
(der Bauantrag des Objekts muss vor dem 31.12.1994 gestellt
worden sein,) so ist
entsprechend der Richtlinie folgender Ablauf vorgeschrieben:
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Sie beauftragen eine Vor-Ort-Energieberatung am bequemsten
indem Sie anrufen (07531-959964). Oder Sie verfassen eine Mail mit folgendem
Inhalt:
1. Adressdaten:
2. Bezug des Beratungsempfängers zum
Objekt.
Ist der Beratungsempfänger
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Eigentümer - Privatperson
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Eigentümer - gewerbliches
Unternehmen oder Agrarbetrieb (sofern nicht durch
Ziffer 2.4.1 bis 2.4.3.
der
Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen
und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung
- vom 10. September 2009 ausgeschlossen)
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Eigentümer - sonstige
Einrichtung (Ziffer 2.2.3. der
Richtlinie)
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Mieter / Pächter / Verwalter
des Gebäudes. (Bitte beachten Sie ebenfalls die
Ziffer 2.2.3.)
(Bitte geben Sie an: Der
Beratungsempfänger gehört zur Gruppe a., b., c. oder d)
3. Daten zum Objekt
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Straße, PLZ, Ort
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Adresse (Straße, PLZ, Ort)
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Anzahl der Wohneinheiten
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Jahr der erstmaligen
Baugenehmigung
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Nach Auftragserteilung kann der erste
Vor-Ort-Termin vereinbart werden. Zeitgleich wird von uns das
Fördergeld Seitens der BAFA beantragt. Frühestens nach
dessen Genehmigung, was ca. 2 Tage in Anspruch nimmt, kann die Bestandsaufnahme
beginnen. Hier können Sanierungsvorschläge
bzw. Wünsche Ihrerseits gerne eingebracht werden.
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Anschließend erfolgt die Ausarbeitung des Beratungsberichts, was je nach unserer
Auslastung max. 4 Wochen dauert. Sodann wir der eigentliche
Vor-Ort-Beratungstermin vereinbart, bei dem alle
Details ausführlich besprochen werden.
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