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Fördermöglichkeiten nicht nur für den Raum Konstanz:
Bitte benützten Sie alternativ den Förderberater der KfW
(Privatpersonen klicken hier - Vermieter hier)

Stand: 18.01.2010
(ohne Gewähr)
Das KfW-Effizenzhaus

Die „KfW-Effizienzhaus-Label" setzten die gleichen Qualitätsmaßstäbe wie die Förderprogramme der KfW. Sie wurden mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) im Herbst 2009 auf den Markt gebracht. Immobilienbesitzer können ihre Häuser mit diesem Label bewerben. D.h.:

  • Die KfW-Effizienzhaus-Label sind Qualitätsmerkmale von Gebäuden, die sich in Zukunft im Marktpreis widerspiegeln werden.

Ein entsprechender bedarfsorientierter Energieausweis kann demnach sehr wertvoll werden. Zudem schreibt die Energieeinsparverordnung vor:

  • Wer heute baut oder erweitert, darf nicht frei nach seinem Willen CO2 verschleudern. Bauherren sind auf energetische Standards verpflichtet. Der Jahresprimärenergiebedarf, sowie der Transmissionswärmeverlust darf den zulässigen Höchstwert gemäß EnEV nicht überschreiten.

Schon aus diesen Gründen ist es sinnvoll, eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten dadurch nicht nur verbindliche Informationen z.B. über Dämmstoffe und den einzusetzenden Dämmstärken, der Heizanlage usw. oder den KfW-Fördergeldantrag, sondern zugleich den qualitätsnachweisenden Energieausweis nach kurzer Besichtigung des Gebäudes nach der Sanierung.

Es gibt vier  KfW-Effizienzhaus Klassen sowie dessen Förderangebote:

Die Förderprogramme gelten für Privatpersonen sowie Vermieter für Häuser mit max. 2 Wohneinheiten.
Vorgaben Förderung

Effizienz-
haus-
klasse

Jahres Primär-
energiebedarf
(
Qp)*

Transmissions- wärmeverlust
(H'
T)*

Kredit

Zinssatz**
10 Jahre
20 Jahre
30 Jahre

Tilgungs-
zuschuss

nicht zurückzuzahlende
Zuschussvariante

KfW-85

85%

100%

max.
75.000 € pro Wohneinheit

1,81%
2,17%
2,42%

15%

20% der förderfähigen Kosten
max. 15000€ pro Wohneinheit 

KfW-100

100%

115%

max.
75.000 € pro Wohneinheit

1,81%
2,17%
2,42%

12,5%

17,5% der förderfähigen Kosten
max. 13125€ pro Wohneinheit 

KfW-115

115%

130%

max.
75.000 € pro Wohneinheit

1,81%
2,17%
2,42%

7,5%

12,5% der förderfähigen Kosten
max. 9375€ pro Wohneinheit 

KfW-130

130%

145%

max.
75.000 € pro Wohneinheit 

1,81%
2,17%
2,42%

5%

10% der förderfähigen Kosten
max. 7500€ pro Wohneinheit 

Einzel-
mass-
nahmen

-

-

max.
50.000 € pro Wohneinheit

2,47%
2,83%
3,09%

0%

5% der förderfähigen Kosten
max. 2.500€ pro Wohneinheit 

* Im Bezug auf der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig

**Die Zinssätze waren am 20.01.2010 gültig. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit der Zinssätze direkt bei der KfW z.B. durch drücken auf diesen Link. Geben Sie unter Programm die Zahl 151 für KfW-Häuser oder 152 für Einzelmaßnahmen ein.

So bekommen Sie Förderung:

Vorgehensweise Kreditvariante:
(siehe auch)
  1. Vor Beginn der Sanierung:
  1. Beauftragung einer von der BAFA geförderten Vor-Ort-Energieberatung mit Sanierungskostenkalkulation. Die einzelnen Bauteile des Gebäudes werden bewertet, damit mindestens 4 Sanierungsvarianten gemäß Ihren Vorstellungen und entsprechend den Vorgaben der EnEV berechnet werden können.

  1. Auswählen der Sanierungsvariante und Rückmeldung zum Energieberater.
    Wir füllen dann die Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren für Sie aus, den Sie bei Ihrer Bank einreichen. Bei den "Angaben zum Sanierungsumfang" kann der grobe Kostenvoranschlag aus dem Energieberatungsbericht herangezogen werden. Besser jedoch ist die Summe aus den Kostenvoranschlägen der entsprechenden Handwerksbetriebe. Auch die Höhe der Förderleistungen Dritter, (etwa vom Land oder der Gemeinde) müssen angegeben werden.

  1. Tilgungzuschuss:
  1. Wollen Sie den Tilgungzuschuss beantragen, so müssen die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen überprüft werden. Dazu ist eine Baubegehung vor der Fertigstellung aller Arbeiten notwendig.

  1. Nach Abschluss aller Arbeiten stellen wir die Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen aus, die Sie zusammen mit den Nachweisen der programmgemäßen und zeitgerechten Einsätze der Mittel innerhalb von 9 Monaten nach der Auszahlung des gesamten Darlehens Ihrer Hausbank einreichen, um den Tilgungszuschuss ausbezahlt zu bekommen.

(siehe auch)

 Vorgehensweise Zuschussvariante:

  1. Beauftragung einer von der BAFA geförderten Vor-Ort-Energieberatung.

  2. Die einzelnen Bauteile des Gebäudes werden bewertet, damit mindestens 4 Sanierungsvarianten gemäß Ihren Vorstellungen und entsprechend den Vorgaben der EnEV berechnet werden können.

  3. Auswählen der Sanierungsvariante,

  4. Zuschuss-Antragsformular (Programm 430) ausfüllen und uns, z.B. per Mail (info@energieberater-konstanz.de) zugänglich machen. Auf der Basis des Energieberatungsberichts senden wie diesen unterschreiben an Sie zurück.

  5. Senden des Antrags zur KfW-Bank, Adresse: KfW Bankengruppe, 10865 Berlin.

  6. Nach Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie seitens der KfW eine Zusage.

  7. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen reichen Sie bei der KfW folgende Unterlagen ein:

  • Rechnungen des Sachverständigen bzw. der Fachunternehmen,

  • bei Heizungserneuerung: die Bestätigung des Fachhandwerkers, der den hydraulischen Abgleich vorgenommen hat.

Anschließend wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen

  Förderung von Einzelmaßnahmen

siehe auch

Gefördert werden im KfW Programm 152 folgende Einzelmaßnahmen:

  • Dämmung,
  • Heizungserneuerung,
  • Fensteraustausch
  • Lüftungseinbau.

Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie

  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren
  • Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.

Der Antrag muss vor dem Erwerb bzw. vor dem Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank beantragt werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch die Hausbank bereitgestellt.

Nicht gefördert wird:

  •  Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde

  • Umschuldungen bestehender Darlehen,

  • Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,

  • Ferien- und Wochenendhäuser,

  • gewerblich genutzte Flächen,

  • Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, etc. sowie Kohle- und Elektroheizungen.