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Fixkosten sparen
mit Tarifrechner





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Energieberater-Konstanz.de
bietet
professionelle Energieberatung für Konstanz und
Umgebung
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Fördermöglichkeiten nicht nur für den Raum
Konstanz:
Bitte benützten Sie alternativ den Förderberater der KfW
(Privatpersonen
klicken hier -
Vermieter hier)
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Stand: 18.01.2010
(ohne Gewähr) |
Das KfW-Effizenzhaus
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Die „KfW-Effizienzhaus-Label" setzten die gleichen
Qualitätsmaßstäbe wie die Förderprogramme der KfW. Sie wurden mit dem
Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) im Herbst
2009 auf den Markt gebracht. Immobilienbesitzer können ihre Häuser mit
diesem Label bewerben. D.h.:
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- Die KfW-Effizienzhaus-Label sind
Qualitätsmerkmale von Gebäuden, die sich in Zukunft im Marktpreis
widerspiegeln werden.
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Ein entsprechender
bedarfsorientierter
Energieausweis kann demnach sehr
wertvoll werden. Zudem schreibt die Energieeinsparverordnung vor:
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-
Wer heute baut oder erweitert, darf
nicht frei nach seinem Willen CO2 verschleudern. Bauherren sind auf
energetische Standards verpflichtet. Der Jahresprimärenergiebedarf,
sowie der Transmissionswärmeverlust darf den
zulässigen Höchstwert gemäß EnEV
nicht überschreiten.
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Schon aus diesen Gründen ist es
sinnvoll, eine
Vor-Ort-Beratung in
Anspruch zu nehmen. Sie erhalten dadurch nicht nur verbindliche
Informationen z.B. über Dämmstoffe und den einzusetzenden Dämmstärken,
der Heizanlage usw. oder den KfW-Fördergeldantrag, sondern zugleich den
qualitätsnachweisenden
Energieausweis nach
kurzer Besichtigung des Gebäudes nach der Sanierung.
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Es gibt vier KfW-Effizienzhaus Klassen
sowie dessen Förderangebote:
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| Die Förderprogramme gelten für Privatpersonen
sowie Vermieter für Häuser mit max. 2 Wohneinheiten. |
| Vorgaben |
Förderung |
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Effizienz- haus- klasse
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Jahres Primär-
energiebedarf (Qp)*
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Transmissions- wärmeverlust
(H'T)*
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Kredit
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Zinssatz**
10
Jahre 20 Jahre 30 Jahre
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Tilgungs-
zuschuss
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nicht zurückzuzahlende
Zuschussvariante
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KfW-85
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85%
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100%
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max.
75.000 € pro Wohneinheit
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1,81%
2,17%
2,42%
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15%
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20% der förderfähigen Kosten
max. 15000€
pro Wohneinheit
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KfW-100
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100%
|
115%
|
max.
75.000 € pro Wohneinheit
|
1,81%
2,17%
2,42% |
12,5%
|
17,5% der förderfähigen Kosten
max. 13125€
pro Wohneinheit
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KfW-115
|
115%
|
130%
|
max.
75.000 € pro Wohneinheit
|
1,81%
2,17%
2,42%
|
7,5%
|
12,5% der förderfähigen Kosten
max. 9375€
pro Wohneinheit
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KfW-130
|
130%
|
145%
|
max.
75.000 € pro Wohneinheit
|
1,81%
2,17%
2,42%
|
5%
|
10% der förderfähigen Kosten
max. 7500€ pro
Wohneinheit
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Einzel-
mass-
nahmen
|
-
|
-
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max.
50.000 € pro Wohneinheit
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2,47%
2,83%
3,09%
|
0%
|
5% der förderfähigen Kosten
max. 2.500€
pro Wohneinheit
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* Im Bezug auf der errechneten Werte für das
entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als
nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig
**Die
Zinssätze waren am 20.01.2010 gültig. Bitte überprüfen Sie die
Gültigkeit der Zinssätze direkt bei der KfW z.B. durch drücken auf
diesen Link. Geben Sie unter Programm die Zahl 151 für KfW-Häuser oder
152 für Einzelmaßnahmen ein.
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So bekommen Sie Förderung:
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| Vorgehensweise Kreditvariante: |
| (siehe
auch) |
- Vor Beginn der Sanierung:
|
-
Beauftragung einer von der
BAFA
geförderten Vor-Ort-Energieberatung mit Sanierungskostenkalkulation.
Die einzelnen Bauteile des Gebäudes werden bewertet, damit
mindestens 4 Sanierungsvarianten gemäß Ihren Vorstellungen und
entsprechend den Vorgaben der EnEV berechnet werden können.
|
-
Auswählen der
Sanierungsvariante und Rückmeldung zum Energieberater.
Wir füllen dann
die Bestätigung zum Kreditantrag
Energieeffizient Sanieren für Sie
aus, den Sie bei Ihrer Bank einreichen. Bei den "Angaben zum
Sanierungsumfang" kann der grobe Kostenvoranschlag aus dem
Energieberatungsbericht herangezogen werden. Besser jedoch ist die
Summe aus den Kostenvoranschlägen der entsprechenden
Handwerksbetriebe. Auch die Höhe der Förderleistungen Dritter, (etwa
vom Land oder der Gemeinde) müssen angegeben werden.
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- Tilgungzuschuss:
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-
Wollen Sie den Tilgungzuschuss beantragen, so
müssen die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen überprüft werden. Dazu
ist eine Baubegehung vor der Fertigstellung aller Arbeiten
notwendig.
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-
Nach Abschluss aller
Arbeiten stellen wir die
Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung
der Maßnahmen aus, die Sie zusammen
mit den Nachweisen der programmgemäßen und zeitgerechten Einsätze
der Mittel innerhalb von 9 Monaten nach der Auszahlung des gesamten
Darlehens Ihrer Hausbank einreichen, um den Tilgungszuschuss
ausbezahlt zu bekommen.
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| (siehe
auch) |
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Vorgehensweise
Zuschussvariante:
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-
Beauftragung einer von der
BAFA
geförderten Vor-Ort-Energieberatung.
-
Die einzelnen Bauteile des Gebäudes werden
bewertet, damit mindestens 4 Sanierungsvarianten gemäß Ihren
Vorstellungen und entsprechend den Vorgaben der EnEV berechnet
werden können.
-
Auswählen der Sanierungsvariante,
-
Zuschuss-Antragsformular (Programm 430)
ausfüllen und uns, z.B. per Mail (info@energieberater-konstanz.de)
zugänglich machen. Auf der Basis des Energieberatungsberichts senden
wie diesen unterschreiben an Sie zurück.
-
Senden des Antrags zur KfW-Bank, Adresse: KfW
Bankengruppe, 10865 Berlin.
-
Nach Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie
seitens der KfW eine Zusage.
-
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen reichen
Sie bei der KfW folgende Unterlagen ein:
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-
Rechnungen des Sachverständigen bzw. der
Fachunternehmen,
-
bei Heizungserneuerung: die Bestätigung des
Fachhandwerkers, der den hydraulischen Abgleich vorgenommen hat.
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| Anschließend wird der Zuschuss
direkt auf Ihr Konto überwiesen |
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Förderung von Einzelmaßnahmen
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|
siehe auch |
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Gefördert werden im KfW Programm 152 folgende
Einzelmaßnahmen:
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- Dämmung,
- Heizungserneuerung,
- Fensteraustausch
- Lüftungseinbau.
Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie
- durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
- bereits Eigentümer des Wohnraums sind und
sanieren
- Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters
sanieren.
Der Antrag muss vor dem Erwerb bzw. vor dem
Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank beantragt werden. Nach Prüfung der
Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch die Hausbank
bereitgestellt.
Nicht gefördert wird:
-
Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995
Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde
-
Umschuldungen bestehender Darlehen,
-
Nachfinanzierungen bereits
begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
-
Ferien- und Wochenendhäuser,
-
gewerblich genutzte Flächen,
-
Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, etc. sowie Kohle-
und Elektroheizungen.
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